In der Schweiz braucht dein Kind bis zum 12. Geburtstag oder bis 150 cm Körpergrösse eine geprüfte Kinderrückhaltevorrichtung. Massgebend ist Artikel 3a Absatz 4 der Verkehrsregelnverordnung. Welcher der beiden Werte zuerst erreicht wird, beendet die Pflicht. Erlaubt sind Sitze nach ECE R44/03, R44/04 und R129. Seit dem 1. September 202 dürfen Händler nur noch Modelle nach R129 neu in Verkehr bringen. Dieser Ratgeber ordnet jeder Körpergrösse die passende Sitzart zu, erklärt die vier Grenzwerte 15 Monate, 100 cm, 125 cm und 150 cm und beantwortet, wann dein Kind auf dem Beifahrersitz mitfahren darf.
Ab welchem Alter und welcher Grösse gilt die Kindersitzpflicht?
Die Pflicht endet am 12. Geburtstag oder bei 150 cm, je nachdem, was zuerst eintrifft. Artikel 3a Absatz 4 VRV verbindet beide Grenzen: Ein Kind unter zwölf Jahren, das kleiner als 150 cm ist, muss auf jedem Sitzplatz mit Sicherheitsgurt in einer zugelassenen Rückhaltevorrichtung sitzen.
Zwei Beispiele zeigen die Rechnung. Misst ein zehnjähriges Kind 151 cm, entfällt die Pflicht ab diesem Tag. Ist ein Kind an seinem zwölften Geburtstag erst 140 cm gross, entfällt sie ebenfalls. Danach gilt für beide die normale Gurtentragpflicht nach Artikel 3a Absatz 1 VRV.
Seit dem 1. April 2010 liegt die Altersgrenze bei zwölf Jahren, davor lag sie bei sieben. Verantwortlich ist die Person am Steuer, nicht die Begleitperson und nicht das Kind. Diese Verantwortung gilt auch bei Fahrgemeinschaften und bei Fahrten mit fremden Kindern. Die bfu beziffert das Risiko ohne Sicherung: Ungesicherte Kinder verletzen sich bei einem Unfall dreimal häufiger schwer oder tödlich als gesicherte.
Welche Prüfnormen sind in der Schweiz zugelassen?
Drei Prüfnormen gelten aktuell parallel: ECE R44/03, ECE R44/04 und ECE R129. Die orange Prüfetikette am Sitz nennt die Nummer. Sitze nach den älteren Fassungen R44/01 und R44/02 dürfen nicht mehr verwendet werden.
R44 teilt Sitze nach Körpergewicht ein, in Gruppen von 0 bis III. R129 verwendet stattdessen die Körpergrösse in Zentimetern und überlässt dem Hersteller die Festlegung des Bereichs. Diese Umstellung entfernt die häufigste Fehlerquelle beim Kauf, denn Eltern kennen die aktuelle Grösse ihres Kindes genauer als das Gewicht.
R129 stellt zwei zusätzliche Anforderungen, die R44 nicht kennt. Erstens muss jeder Sitz, der für Kinder unter 125 cm zugelassen wird, einen Seitenaufpralltest bestehen. Zweitens gilt eine Mindestdauer für die rückwärtsgerichtete Beförderung: bis 15 Monate fährt das Kind entgegen der Fahrtrichtung.
Isofix ist nach R129 nicht zwingend. Seit der Fassung R129/03 dürfen integrale Sitze auch mit dem Dreipunktgurt des Fahrzeugs befestigt werden. Für ältere Fahrzeuge ohne Isofix-Verankerungen existieren damit zugelassene Modelle. Eine Übersicht aller Grössenstufen findest du in unserer Auswahl an Kindersitzen nach R129.
Was hat sich am 1. September 2024 geändert?
Seit dem 1. September 2024 dürfen nur noch Rückhaltevorrichtungen nach R129 neu in Verkehr gebracht werden. Das ASTRA begründet den Schritt mit den höheren Anforderungen der neueren Norm. Der Verkauf von R44-Sitzen ist damit beendet.
Die Weiterverwendung bleibt erlaubt. Ein vor diesem Datum gekaufter Sitz nach R44/03 oder R44/04 darf weiter im Auto bleiben, solange er zur Grösse und zum Gewicht des Kindes passt und unbeschädigt ist.
Beim Occasion-Kauf und beim Sitz vom Grosi-Auto lohnt sich deshalb ein Blick auf die Etikette. Fehlt sie, ist die Prüfnummer nicht nachweisbar und der Sitz nicht verwendbar. Nach einem Unfall mit Aufprall gehört ein Sitz ersetzt, auch ohne sichtbaren Schaden am Gehäuse.
Welcher Sitz passt zu welcher Körpergrösse?
Die Zuordnung folgt vier gesetzlichen Schwellen. Bis 15 Monate schreibt R129 die rückwärtsgerichtete Position vor. Ab rund 100 cm beginnt der Bereich der Folgesitze mit Rückenlehne. Ab 125 cm und 22 kg wird eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne zulässig. Ab 150 cm oder ab dem 12. Geburtstag genügt der Fahrzeuggurt.
| Körpergrösse | Sitzart | Ausrichtung | Norm |
|---|---|---|---|
| 45 bis 105 cm | Babyschale, danach Reboarder oder Kindersitz mit Hosenträgergurt | rückwärts, bis 15 Monate zwingend | R129 Phase 1 |
| ab ca. 100 cm | Folgesitz mit fester Rückenlehne | vorwärts, Sicherung mit Fahrzeuggurt | R129 Phase 2 |
| ab 125 cm und 22 kg | Sitzerhöhung ohne Rückenlehne | vorwärts, Sicherung mit Fahrzeuggurt | R129 Phase 3 |
| ab 150 cm oder 12 Jahre | keine Rückhaltevorrichtung nötig | Dreipunktgurt des Fahrzeugs | Art. 3a Abs. 4 VRV |
Die bfu rät auch nach 125 cm zur Variante mit Rückenlehne. Der rückenlosen Sitzerhöhung fehlt der Seitenaufprallschutz im Kopfbereich, und die Rückenlehne hält den Schultergurt mittig über der Schulter statt am Hals. Beide Bauarten führen den Beckengurt tief über die Leistenbeugen. Passende Modelle findest du unter Sitzerhöhung mit Rückenlehne.
Darf dein Kind auf dem Beifahrersitz mitfahren?
Ja, unabhängig vom Alter, mit einer Einschränkung beim Airbag. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale oder ein Reboarder darf vorne nur mitfahren, wenn der Frontairbag auf der Beifahrerseite deaktiviert ist. Ohne Deaktivierung trifft der auslösende Airbag die Rückseite der Schale.
Vorwärtsgerichtete Sitze sind auf Plätzen mit aktivem Airbag zulässig, sofern die Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers das nicht ausschliesst. Bei dieser Variante gehört der Sitz so weit wie möglich nach hinten geschoben.
Die bfu und der TCS nennen die Rücksitze als sicherste Plätze, auch für grössere Kinder. Wie viele Personen insgesamt mitfahren dürfen, steht im Fahrzeugausweis unter Feld 27. Drei Sitze nebeneinander auf der Rückbank erfordern schmale Gehäuse, weshalb sich ein Einbautest vor dem Kauf lohnt.
Wann gilt die Kindersitzpflicht nicht?
Artikel 3a VRV nennt mehrere Ausnahmen. Keine Rückhaltevorrichtung ist nötig für Kinder ab 150 cm, für Kinder ab vier Jahren auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen, für Kinder ab vier Jahren in Gesellschaftswagen und für Kinder ab sieben Jahren auf Sitzplätzen mit Beckengurten.
In Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs entfällt sowohl der Kindersitz als auch der Gurt, geregelt in Artikel 3a Absatz 2 Buchstabe e VRV. Postautos zählen dazu, Reisecars ausserhalb des konzessionierten Regionalverkehrs nicht.
Eine Taxi-Ausnahme kennt das Schweizer Recht nicht. Beim Flughafentransfer gelten dieselben Regeln wie im Privatwagen. Eine weitere Ausnahme greift bei einem ärztlichen Zeugnis, das die Verwendung von Gurt oder Sitz aus medizinischen Gründen ausschliesst.
Was kostet ein Verstoss?
Die Ordnungsbusse beträgt CHF 60 nach Anhang 1 Ziffer 312.2 der Ordnungsbussenverordnung. Sie trifft die fahrende Person, nicht die Eltern des mitfahrenden Kindes, falls beide nicht identisch sind.
Schwerer wiegt die versicherungsrechtliche Seite. Die bfu weist darauf hin, dass Versicherungen bei einem Unfall mit falsch gesichertem Kind Regress nehmen und hohe Forderungen stellen können. Der TCS beziffert die Praxis deutlich: Jedes zweite Kind sitzt falsch gesichert im Auto, jedes vierzehnte ist gar nicht angeschnallt.
Häufige Fragen zur Kindersitzpflicht in der Schweiz
Darf ich einen R44-Sitz weiterverwenden?
Ja, sofern die Etikette R44/03 oder R44/04 zeigt. Der Verkauf endete am 1. September 2024, die Verwendung bleibt zulässig. Sitze mit R44/01 oder R44/02 sind ausgeschlossen.
Ab wann darf mein Kind vorwärtsgerichtet fahren?
Nach R129 frühestens ab 15 Monaten. Die bfu und der TCS empfehlen, die rückwärtsgerichtete Position darüber hinaus beizubehalten, weil sie Kopf und Halswirbelsäule beim Frontalaufprall stärker entlastet. Modelle für diese Phase zeigt die Auswahl an Reboardern ab 15 Monaten.
Braucht mein Auto zwingend Isofix?
Nein. Seit R129/03 dürfen integrale Sitze auch mit dem Dreipunktgurt befestigt werden. Fahrzeuge ab Baujahr 2004 verfügen meist über Isofix-Verankerungen zwischen Sitzpolster und Rückenlehne.
Muss mein Kind die Winterjacke ausziehen?
Ja, oder zumindest öffnen. Die bfu begründet das mit dem Gurtverlauf: Dickes Futter erzeugt Abstand zwischen Gurt und Körper und verringert damit die Rückhaltewirkung beim Aufprall. Passendes Zubehör findest du unter Kindersitz-Zubehör.